Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team, ver­tre­ten durch:
Dr. Cle­mens Kap­pes, Schul­str. 4, 53127 Bonn

1. Gel­tungs­be­reich

1.1 Die nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­ge­schäfte von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team mit sei­nen Ver­trags­part­nern, nach­ste­hend „Auftragge­ber” genannt. Ergän­zend hierzu gel­ten die Ver­ein­ba­run­gen im Ange­bot / der Auftrags­bestätigung. Sons­tige Son­der­ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schriftform.

1.2 Ent­ge­gen­ste­hende oder von unse­ren Bedin­gun­gen abwei­chende All­ge­meine Geschäftsbe­dingungen des Ver­trags­part­ners erken­nen wir nicht an, es sei denn, wir hät­ten aus­drück­lich schrift­lich ihrer Gel­tung zuge­stimmt. Wer­den Ver­träge in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwei­chen­der Geschäfts­be­din­gun­gen vor­be­halt­los geschlos­sen, gel­ten den­noch aus­schließ­lich diese All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen.

2.  Gegen­stand

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die Erbrin­gung von Beratungs‑, Coaching‑, Media­ti­ons- und Trai­nings­leis­tun­gen durch Dr. Kap­pes und/​oder von ihm ein­ge­setzte Bera­ter, Coa­ches, Me­diatoren und Trai­ner, im fol­gen­den kurz ’Bera­ter‘ genannt.

3. Recht­li­che Stel­lung der Vertragspartner

3.1. Dr. Cle­mens Kap­pes als Inha­ber von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team wird als selb­stän­di­ger Unter­neh­mer für den Auf­trag­ge­ber tätig.

3.2. Die von Dr. Kap­pes ein­ge­setz­ten Bera­ter han­deln namens und im Auf­trag von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team. Sie sind nicht berech­tigt, im Namen von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team rechts­ge­schäft­lich zu han­deln, Erklä­run­gen abzu­ge­ben oder anzuneh­men und/​oder Ver­pflich­tun­gen oder Ver­ant­wort­lich­kei­ten für Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team zu begründen.

4. Ange­bot und Vertragsabschluss

4.1. Für jede unse­rer Leis­tun­gen erhält der Auf­trag­ge­ber ein Ange­bot / eine Aus­schrei­bung, das / die von ihm münd­lich oder schrift­lich ange­nom­men wer­den muss (Auftragsertei­lung).

4.2. Nach Annahme des Ange­bots / der Aus­schrei­bung erhält der Auf­trag­ge­ber eine schriftli­che Auf­trags­be­stä­ti­gung. Der Dienst­ver­trag kommt durch Annahme des Ange­bots und der Auf­trags­be­stä­ti­gung zustande.

5. Leis­tun­gen

5.1. Ziel und Inhalt der Leis­tun­gen wer­den im Ange­bot / in der Auf­trags­be­stä­ti­gung benannt. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team strebt nach bes­ten Kräf­ten und Wis­sen den defi­nier­ten Er­folg an, kann jedoch den Erfolg einer Leis­tung nicht garantieren.

5.2. Vor und wäh­rend der Leis­tungs­er­brin­gung infor­miert der Auf­trag­ge­ber Dr. Kap­pes Consul­ting Team über alle Umstände, die für die Vor­be­rei­tung oder Erbrin­gung einer Leis­tung bedeut­sam sind.

5.3. Für das metho­di­sche und didak­ti­sche Vor­ge­hen ist der in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ge­nannte Bera­ter von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ver­ant­wort­lich. Der Auf­trag­ge­ber kann ver­trag­lich jedoch ein bestimm­tes metho­di­sches und/​oder didak­ti­sches Vor­ge­hen ver­einbaren, an das dann der Bera­ter gebun­den ist. Sind kon­zep­tio­nelle, metho­di­sche oder didak­ti­sche Ände­run­gen am ver­ein­bar­ten Kon­zept not­wen­dig, so sind diese an alle Be­teiligten so früh wie mög­lich zu kom­mu­ni­zie­ren und ent­spre­chend zu doku­men­tie­ren. Wäh­rend der Leis­tungs­er­brin­gung in Semi­na­ren o. ä. Ver­an­stal­tun­gen ent­schei­det der Bera­ter über Art und Umfang der Ände­rung im Rah­men sei­nes didak­ti­schen Ermessensspielraums.

5.4. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team und seine Bera­ter wer­den die Dienst­leis­tun­gen in höchs­ter fach­licher, päd­ago­gi­scher und didak­ti­scher Weise durchführen.

5.5. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team garan­tiert sei­nem Kun­den, dass die­ser von sei­ner Leistungs­erbringung / Hono­rie­rung befreit ist, sollte die­ser nach zuvor genau schrift­lich fest­ge­leg­ten Kri­te­rien wider Erwar­ten mit der Leis­tung nicht zufrie­den sein. Sofern in Ein­zel­ver­trä­gen nicht aus­drück­lich etwas anders ver­ein­bart ist, muss die ‚Män­gel­rüge‘ spä­tes­tens am Ende des ers­ten Ver­an­stal­tungs­ta­ges, bei ein­tä­gi­gen Ver­an­stal­tun­gen bis zur Mit­tags­pause, erfol­gen. Für Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team besteht in die­sem Falle keine Ver­pflich­tung zur ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Fort­füh­rung der Ver­an­stal­tung. Soll­ten Mit­ar­bei­ter des Kun­den als ein­zelne Teil­neh­mer an einer Ver­an­stal­tung von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team teil­neh­men, so geht mit der ‚Män­gel­rüge‘ die Been­di­gung der Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung einher.

6. Ver­gü­tung, Zahlungsbedingungen

6.1. Der Auf­trag­ge­ber zahlt Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team für die fest­ge­leg­ten Leis­tun­gen die im Ein­zel­auf­trag ver­ein­barte Ver­gü­tung. Mehr­wert­steuer und andere gesetz­li­che Abga­ben sowie Fahrt­kos­ten, Über­nach­tungs­kos­ten und sons­tige Spe­sen wer­den dem Auftragge­ber ent­spre­chend der jeweils gül­ti­gen Preis­liste oder ent­spre­chend dem Ein­zel­auf­trag berechnet.

6.2. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team wird nach Erbrin­gung der Leis­tung dem Auf­trag­ge­ber die ver­ein­barte Ver­gü­tung in Rech­nung stel­len. Zah­lun­gen sind 14 Tage nach Rech­nungsstellung ohne jeden Abzug fäl­lig. Bei Über­schrei­tung der Zah­lungs­ter­mine steht Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ohne wei­tere Mah­nung ein Anspruch auf Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 8% über dem bei Ver­trags­ende gül­ti­gen Basis­zins­satz der Deut­schen Bundes­bank nach § 247 BGB zu. Das Recht der Gel­tend­ma­chung eines dar­über hinausgehen­den Scha­dens, bei­spiels­weise steu­er­recht­li­cher Art, bleibt unberührt.

6.3. Eine Auf­rech­nung oder die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts wegen von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht aner­kann­ter oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ter Ge­genansprüche ist ausgeschlossen.

7. Rück­tritt vom Ver­trag sei­tens des Kun­den – Stornoregelung

Tritt der Kunde vom Ver­trag zurück oder stor­niert die ver­trag­lich ver­ein­barte Leis­tung, so gel­ten fol­gende Stornoregelungen:

7.1. Bei einem Rück­tritt vom Ver­trag bis zu 6 Wochen vor Beginn der ver­trag­lich vereinbar­ten Leis­tungs­er­brin­gung wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 100 €uro fällig.

7.2. Bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung wer­den 50% des Hono­rar­sat­zes berechnet.

7.3. Ab 4 Wochen vor Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung wird der volle Hono­rar­satz in Rech­nung gestellt.

7.4. Sollte für die nach 7.2 oder 7.3 ver­ein­barte Leis­tung inner­halb von 3 Mona­ten nach Be­ginn des ursprüng­lich für die Leis­tungs­er­brin­gung fest­ge­leg­ten Zeit­punkts ein für beide Sei­ten mög­li­cher Ersatz­ter­min gefun­den wer­den (Ver­schie­bung), so gilt für beide Zeit­räume eine Ent­schädigung von 20% des ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Honorarsatzes.

7.5. Neben den Hono­rar­re­ge­lun­gen trägt bei Stor­nie­rung des Ver­tra­ges der Kunde die Kos­ten für alle Neben­leis­tun­gen, für die Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ver­trag­li­che Verpflichtun­gen ein­ge­gan­gen ist (z.B. Hotel, Tagungs­räume), die nicht rück­gän­gig gemacht wer­den können.

7.6 Als Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung gilt bei Berain­tungs­kon­tin­gen­ten mit meh­ren Ein­zel­leis­tun­gen der erste zeit­lich fixierte Tag einer Bera­tungs­leis­tung oder der nach­ge­wie­sene Beginn vor­be­rei­ten­der (kon­zep­tio­nel­ler) Arbei­ten als Stichtag.

8. Rück­tritt vom Ver­trag sei­tens Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team

8.1. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ist unge­ach­tet sons­ti­ger Gründe berech­tigt, aus wich­ti­gem Grund vom Ver­trag zurückzutreten.

8.2. Das Rück­tritts­recht greift, wenn sei­tens des Kun­den ver­trag­lich ver­ein­barte Leis­tun­gen nicht oder nicht hin­rei­chend erbracht oder ander­wei­tige schrift­lich fixierte Abspra­chen nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Dies gilt ins­be­son­dere, aber nicht aus­schließ­lich dann, wenn der Kunde die Ver­ant­wor­tung für die Stel­lung der Ver­an­stal­tungs­räume und/​oder des Equip­ments über­nom­men hat oder der Teil­neh­mer­kreis von Zusam­men­set­zung und/​oder Größe nicht den Ver­ein­ba­run­gen entspricht.

8.3. Eben­falls begrün­det Krank­heit des von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team beauf­trag­ten Bera­ters ein Rück­tritts­recht sei­tens Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team, sofern ver­trag­lich mit dem Kun­den ein bestimm­ter Bera­ter ver­ein­bart wor­den ist, der Kunde in die­sem Fall mit der Über­nahme der Leis­tung durch einen ande­ren Bera­ter von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht ein­ver­stan­den ist oder es Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht gelingt, für die Maß­nahme einen ande­ren Bera­ter zu stel­len. In die­sem Fall wird sich Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team bemü­hen, mit dem Kun­den zeit­nah einen Ersatz­ter­min zu finden.

8.4. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team kann von ihm ange­bo­tene Ver­an­stal­tun­gen, die nicht für ei­nen fes­ten Teil­neh­mer­kreis eines Kun­den gebucht, son­dern von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team frei aus­ge­schrie­ben wor­den sind, vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn eine ausrei­chende Teil­neh­mer­zahl nicht zustande kommt. Dies kann aus inhalt­li­chen oder auch Kos­ten­grün­den der Fall sein. In die­sem Fall wer­den die Teil­neh­mer unmit­tel­bar be­nachrichtigt, nach­dem die­ser Umstand von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team fest­ge­stellt wurde.

8.5. Sollte Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team durch höhere Gewalt (wie z.B. Streik, Naturkatastro­phen) an der Durch­füh­rung des Auf­tra­ges gehin­dert sein, so gilt das Rück­tritts­recht selbst dann, wenn eine vor­zei­tige Benach­rich­ti­gung des Auf­trag­neh­mers nicht mög­lich ist.

8.6. Macht Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team von sei­nem Rück­tritts­recht Gebrauch, so wer­den et­waige bereits bezo­gene Leis­tun­gen wie Teil­neh­mer­ge­büh­ren u.ä. zurück­er­stat­tet. Wei­tergehende Ansprü­che, gleich wel­cher Art, wer­den durch den Rück­tritt von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht begrün­det und sind aus­drück­lich ausgeschlossen.

9.  Haf­tung

9.1. Soweit sich aus die­sen Bestim­mun­gen nichts ande­res ergibt, sind wei­ter­ge­hende Ansprü­che des Auf­trag­ge­bers – gleich aus wel­chen Rechts­grün­den – aus­ge­schlos­sen. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team haf­tet des­halb ins­be­son­dere nicht für Schä­den, entgan­genen Gewinn oder sons­tige Ver­mö­gens­schä­den des Auftraggebers.

9.2. Diese Haf­tungs­frei­zeich­nung gilt nicht, wenn die Scha­den­ur­sa­che auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht.

9.3. Sofern Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team eine ver­trags­we­sent­li­che Pflicht ver­letzt, ist die Ersatz­pflicht für Sach- und Per­so­nen­schä­den auf die Ersatz­leis­tung sei­ner Haftpflicht­versicherung begrenzt. Die Ersatz­pflicht ist in jedem Fall auf den im Zeit­punkt des Ver­tragsschlusses vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.

9.4. Soweit eine Haf­tung von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team aus­ge­schlos­sen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung der von ihm beauf­trag­ten Berater.

10. Ver­trau­lich­keit

10.1. Die Ver­trags­par­teien ver­pflich­ten sich wech­sel­sei­tig, über alle per­son- oder betriebsrele­vanten Kennt­nisse Drit­ten gegen­über strengs­tes Still­schwei­gen zu bewah­ren. Dies gilt ins­be­son­dere für Ein­zel­coa­chings. Für das For­mat „Coa­ching in der Gruppe‘ gilt diese Ver­pflich­tung ins­be­son­dere auch für Infor­ma­tio­nen, die die Teil­neh­mer von­ein­an­der er­fahren bzw. unter­ein­an­der austauschen.

10.2. Drit­ten gegen­über dür­fen allen­falls all­ge­meine, nicht per­son­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen weiter­gegeben wer­den, wie bei­spiels­weise der Nut­zen der Ver­an­stal­tung insgesamt.

10.3. Nimmt im Auf­trag eines Kun­den ein Mit­ar­bei­ter an einem Coa­ching oder einem ande­ren, die Ver­trau­lich­keit erfor­dern­den Ver­an­stal­tung teil, so erhält der Auf­trag­ge­ber all­ge­meine Infor­ma­tio­nen über den Erfolg der Maß­nahme. In kei­nem Fall wer­den irgend­wel­che ver­traulichen Anga­ben, die wäh­rend des Coa­chings o.ä. gemacht wur­den, an den Auftrag­geber weitergeleitet.

11.  Kun­den­schutz

11.1. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, mit von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team beauf­trag­ten Bera­tern keine mit­tel­ba­ren oder unmit­tel­ba­ren Geschäfte abzu­schlie­ßen, die den Ge­genstandsbereich der Dienst­leis­tun­gen von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team umfassen.

11.2. Sollte das Ver­trags­ver­hält­nis eines Bera­ters mit Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team enden, so gilt diese Ver­pflich­tung für einen Zeit­raum von zwei Jah­ren nach Aus­schei­den des Bera­ters aus dem Ver­trags­ver­hält­nis mit Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team.

11.3. Bei Ver­stoß gegen die vor­ste­hende Ver­pflich­tung ist für jeden Fall des Ver­sto­ßes eine Ver­tragsstrafe an Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team zu zah­len. Die Höhe der Ver­trags­strafe wird im Ein­zel­auf­trag festgelegt.

12. Urhe­ber­recht

12.1. Teil­neh­mer­un­ter­la­gen sowie sei­tens Dr- Kap­pes Con­sul­ting Team schrift­lich ver­fasste Kon­zepte ein­schließ­lich ihrer Teile sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Jede Ver­wer­tung außer­halb der Gren­zen des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes ist ohne vor­he­rige schrift­li­che Zustim­mung durch Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team unzu­läs­sig und straf­bar. Dies gilt ins­be­son­dere für Ver­viel­fäl­ti­gun­gen, Über­set­zun­gen, Mikro­ver­fil­mun­gen und die Ein­spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung in elek­tro­ni­schen Systemen.

12.2. Die urhe­ber­recht­li­chen Nut­zungs­rechte an von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team für einen Kun­den erstell­ten oder mit­er­stell­ten Medien wer­den die­sem mit der voll­stän­di­gen Rech­nungs­be­glei­chung eingeräumt.

13. Daten­schutz

Per­so­nen­be­zo­gene Daten des Kun­den wer­den im Zusam­men­hang der zu rea­li­sie­ren­den Maß­nah­men elek­tro­nisch gespei­chert und auto­ma­ti­siert wei­ter­ver­ar­bei­tet, jedoch nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. Der Kunde wil­ligt in die beschrie­bene Spei­che­rung und Ver­wen­dung sei­ner Daten ein.

14.  Aus­bil­dungs­ver­ein­ba­rung

Für von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ange­bo­tene Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen gel­ten geson­derte und wei­ter­füh­rende Rege­lun­gen, die in einem eige­nen Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ver­trag fest­ge­hal­ten werden.

15. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­weise unwirk­sam, undurch­führ­bar oder nicht durch­setz­bar sein oder durch Fort­schrei­bung der Rechts­spre­chung unwirk­sam, undurch­führ­bar oder nicht durch­setz­bar wer­den, so ist davon die Wirk­sam­keit, Durchsetz­barkeit und Durch­führ­bar­keit der ande­ren Bestim­mun­gen nicht berührt. An die Stelle der un­wirksamen Rege­lung tritt, soweit recht­lich zuläs­sig, eine andere ange­mes­sene Rege­lung, die dem ent­spricht, was die Ver­trags­par­teien unter Berück­sich­ti­gung der Ver­kehrs­sitte bei wirt­schaftlicher Betrach­tungs­weise und nach Treu und Glau­ben gewollt haben oder gewollt ha­ben wür­den, wenn sie die Unwirk­sam­keit der Rege­lung bedacht hät­ten. Ein Ver­weis auf § 139 BGB ist aus­drück­lich ausgeschlossen.

16. Erfül­lungs­ort, Gerichtsstand

16.1.Soweit sich aus dem Ver­trag nichts ande­res ergibt, ist Erfül­lungs- und Zah­lungs­ort unser Geschäfts­sitz. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

16.2.Ausschließlicher Gerichts­stand ist bei Ver­trä­gen mit Kauf­leu­ten, juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen das für unse­ren Geschäfts­sitz zustän­dige Gericht.

Bonn, 01.01.2022